PETCARD® - die österreichische Chipdatenbank mit weltweiter Vernetzung!
 
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HEIMTIERAUSWEIS || Der EU-Reisepass für Ihr Haustier!
Die internationale TSchG §24a Meldestelle mit weltweiter Vernetzung!
  Sie erreichen uns unter 0664/182 04 28 (Mo-Fr von 9:00 bis 19:00) oder 0900/53 00 56 (Mo-So von 00:00 bis 24:00)
  Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder senden ein Fax an: 01/715 4201
  B&R Winter e.U. , Barmherzigengasse 17/5/3, A-1030 Wien
  Unter diesem Link finden Sie unseren ständig aktuellen Online-Newsletter. Bitte lesen Sie diese, teils sehr wichtigen, News regelmäßig.
Sobald wir vom Bundesministerium für Gesundheit Informationen zum Thema Hund und Hundehaltung erhalten geben wir diese News
an dieser Stelle direkt an Sie weiter!
  Diese Anwendung ist zu allen gängigen Browsern (IE, Mozilla, Safari, Opera) kompatibel und mit der jeweils letzten Version getestet!
  Alle Pflicht felder sind farblich hervorgehoben und markiert und sind unbedingt auszufüllen (amtliche Registrierung!)
  Bitte verwenden Sie immer das Datumsformat TT.MM.JJJJ (bzw. MM.JJJJ oder JJJJ), alle anderen Formate werden vom BM für Gesundheit nicht akzeptiert!
 
0900/53 00 56
(PETCARD®-Hotline: 0-24 Uhr)
 
 
 
 
 
 
HTA-Nummer: 
 
 
Diese Suche zeigt Ihnen an, ob Ihr Tier bzw. die Heimtierausweis-Nummer Ihres Tieres mit PETCARD® verknüpft ist. Um Änderungen vorzunehmen kontaktieren Sie bitte Ihren Tierarzt oder schicken Sie uns die Änderungen per e-Mail.
 
WARUM HEIMTIERAUSWEIS?
Wer mit Hund, Katz' & Co. ins EU-Ausland verreisen will, muss den blauen EU-HEIMTIERAUSWEIS - ausgestellt vom Tierarzt - mit dabei haben. Der EU-HEIMTIERAUSWEIS gilt in allen Unions-Staaten und belegt, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft worden sind. Damit werden die verschiedenen Einreisebestimmungen für Tiere vereinheitlicht.

Mit der Einführung des EU-HEIMTIERAUSWEIS müssen Tiere bei Reisen ins EU-Ausland zur Identifizierung eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einen Mikrochip tragen. Ab 2011 ist dann ausschließlich die Kennzeichnung durch einen Chip zulässig, der etwa so groß wie ein Reiskorn ist und unter die Haut an der linken Halsseite injiziert wird.
 
ACHTUNG: Chip- und Registrierungspflicht von Hunden in Österreich ab 30. Juni 2008!
Die seit 30. Juni 2008 in Kraft getretene Übergangsregelung für die Chippflicht, ist mit 31. Dezember 2009 ausgelaufen und seit 01. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip versehen sein, und in einer österreichweiten Datenbank (Heimtierdatenbank) registriert werden! Die Registrierung ist durch Ihren Tierarzt, bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen! zu Ihrer Meldestelle
 
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