PETCARD® Die internationale TSchG §24a Meldestelle mit weltweiter Vernetzung!
Sie erreichen uns unter 0664/182 04 28 (Mo-Fr von 9:00 bis 19:00) oder 0900/53 00 56 (Mo-So von 0:00 bis 24:00)
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder senden ein Fax an: 01/715 4201
B&R Winter e.U. , Barmherzigengasse 17/5/3, A-1030 Wien
Unter diesem Link finden Sie unseren ständig aktuellen Online-Newsletter. Bitte lesen Sie diese, teils sehr wichtigen, News regelmäßig.
Sobald wir vom Bundesministerium für Gesundheit Informationen zum Thema Hund und Hundehaltung erhalten geben wir diese News
an dieser Stelle direkt an Sie weiter!
Diese Anwendung ist zu allen gängigen Browsern (IE, Mozilla, Safari, Opera) kompatibel und mit der jeweils letzten Version getestet!
Alle Pflicht felder sind farblich hervorgehoben und markiert und sind unbedingt auszufüllen (amtliche Registrierung!)
Bitte verwenden Sie immer das Datumsformat TT.MM.JJJJ (bzw. MM.JJJJ oder JJJJ), alle anderen Formate werden vom BM für Gesundheit nicht akzeptiert!
Die Erstausstellung einer PETCARD® im Rahmen einer Neuregistrierung ist kostenlos.
Bitte achten Sie daher auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, da jeder Nachdruck kostenpflichtig ist!
Informationen/News:
nur PETCARD® bieten Ihnen eine kostenlose Weiterleitung an das amtliche Tierregister (Heimtierdatenbank), gemäß § 24a TSchG!
nur PETCARD® bietet Ihnen die aus rostfreiem Edelstahl gefertigten "Kult" Halsbandmarken von Red Dingo an, selbstverständlich mit individueller Wunschgravur und/oder Chipcode-unabhängiger PETiD®, mit welcher Ihr Liebling auch ohne Chip-Lesegerät sofort durch uns identifizierbar ist!
nur PETCARD® bietet Ihnen eine 365 Tage im Jahr besetzte Hotline (Mo-So von 0-24 Uhr), mit Rückruf-Garantie, wenn das Gespräch wider Erwarten länger dauert - oder wir bereits mit einer Anfrage beschäftigt sind!
Seitens PETCARD® erwachsen dem Tierbesitzer keine weiteren Kosten.
ACHTUNG: Chip- und Registrierungspflicht von Hunden in Österreich ab 30. Juni 2008!
Die seit 30. Juni 2008 in Kraft getretene Übergangsregelung für die Chippflicht, ist mit 31. Dezember 2009 ausgelaufen und seit 01. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip versehen sein, und in einer österreichweiten Datenbank (Heimtierdatenbank) registriert werden! Die Registrierung ist durch Ihren Tierarzt, bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen!